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Der Erwerb
Wo der Erwerb sicher ist.
Sie haben gar nicht vor, eine DVD zu kaufen. Dann aber sehen Sie den lang erwarteten Kinofilm im Katalog eines Online-Shops. Hierzulande läuft der Film gerade erst an. Gutes Marketing, denken Sie. Die Branche vertreibt zeitgleich auf allen Kanälen. Irgendwie seltsam finden Sie, dass der Shop - dessen Namen Sie sich nicht merken können - reißerisch mit "Originalmarken" wirbt. Der DVD-Preis stimmt aber für Sie. Ein Schnäppchen eben.

Fast jeder hat davon gehört oder es selbst so ähnlich erlebt. Hier kommt das Urheberrecht im Alltag an. Wir selbst entscheiden, ob wir Urheber schützen oder nicht, ob wir Verlage mit oder diejenigen ohne Lizenz durch unseren Einkauf stützen.
Ob man sich an einer Enteignung der Urheber beteiligt, kann man beim Kauf feststellen.
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Blüten, Hacker, Kreative
Der Handel mit digitalen "Blüten" ist ein Milliardengeschäft. Illegale Software-Kopien, abgefilmte Kino-Highlights und gecrackte Musik-CDs werden in Millionenauflagen weltweit verbreitet. Den Verlagen entstehen hohe wirtschaftliche Verluste. Arbeitsplätze stehen auf dem Spiel, vor allem in den kreativen Bereichen, die von jungen Leuten besonders gesucht werden. Dieser Diebstahl geistigen Eigentums trifft aber alle. Unsere Gesellschaft finanziert Leistungen für Bildung und Kultur zu erheblichen Teilen aus Steuern. Die werden in Milliardenhöhe den Kassen entzogen. Gesellschaftliche Verabredungen unseres Alltags - wie die Regelungen zum Jugendschutz - werden ebenso gebrochen.
Vor allem aber werden kulturelle Leistungen entwertet. Von denen leben viele der Kreativen. Wir verstehen uns ja als Erwerbsgesellschaft, die bisher weithin auf Einkommen durch Arbeit setzt. Diejenigen, die von ihren kreativen Leistungen nicht unmittelbar leben können, müssen ebenso geschützt werden. Auch dann geht es um Geschäftsmodelle, über die ein Urheber selbst entscheidet - nicht derjenige, der Leistungen zum Verkauf stiehlt und nicht derjenige, der beim Kauf davon profitiert. Ob man sich an einer Enteignung der Urheber unfreiwillig beteiligt, kann beim Kauf festgestellt werden.
SID-Codes und andere Wasserzeichen
Wer im Ladengeschäft beim Markenhändler kauft, versteht seine frisch erstandene CD zur Recht als Original. Genau genommen hat auch er nur eine Kopie erworben - allerdings eben die Original-Kopie eines Masters, dessen Vervielfältigung dem Produzenten per Lizenz erlaubt ist. Deshalb finden sich auf solchen Original-CD’s auch zahlreiche Codes (SID Codes) und andere Erkennungsmerkmale, mit denen sich die Beteiligten (z. B. Produzent und Presswerk) ausweisen.

Raubkopien von Musik, von Filmen oder Games kann man zum Beispiel an fehlenden Codes und Lizenzvermerken schon beim Kauf erkennen. Allerdings muss man dazu diese "Wasserzeichen" lesen können - nicht anders als bei "Blüten", die sich von echten Banknoten dann auch unterscheiden lassen. Der sicherste Schutz ist allerdings, den Titel der Wahl im vertrauenswürdigen Zusammenhang zu erwerben. Unsere Geldkarte würden wir auch nicht jedem in die Hand drücken - weder mit noch ohne PIN. Der Vergleich ist nicht weit hergeholt. Denn wer Raubkopien erwirbt, schadet auch sich selbst. Er kann dafür haftbar werden. Ist das Original-Medium rechtmäßig erworben, steht dessen Vervielfältigung und Weitergabe nicht einfach frei.
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