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Pressemitteilung der GVU vom 9. April 2010
Berlin, 9. April 2010. Gestern hat England die gesetzlichen Grundlagen für ein Warn- und Sanktionsverfahren gegen illegale Downloads geschaffen. Der verabschiedete "Digital Economy Act" verpflichtet Provider zur Kooperation mit den Rechteinhabern im Kampf gegen massenhafte Urheberrechtsverletzungen im Internet. Nach Frankreich ist das Vereinigte Königreich damit der zweite europäische Nachbar, der konkrete Schritte zum Schutz des geistigen Eigentums im digitalen Zeitalter ergreift. "Auch Deutschland darf nicht länger bei der Enteignung der Kreativen tatenlos zusehen", fordert Dr. Matthias Leonardy, Geschäftsführer der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. (GVU).

Die Politik in England und Frankreich nehme ihre Verantwortung bei der Etablierung rechtsstaatlicher Prinzipien im Internet wahr, konstatiert der GVU-Geschäftsführer. Deutschland hingegen hadere und gefährde damit zentrale Wirtschaftszweige. Nach Leonardys Einschätzung scheut die Koalition offensichtlich zwingend notwendige, aber in einigen Wählergruppen vermutlich unliebsame Entscheidungen. "Diese Gestaltungslethargie der Koalition ist schwer erträglich", beklagt Leonardy.

Im Namen der Film- und Gameswirtschaft fordert die GVU konkretes legislatives Handeln der Regierung. "Für einen wirksamen Urheberrechtsschutz im Internet müssen dringend Mechanismen zur individuellen Ansprache der Internetnutzer einerseits und andererseits zur Bekämpfung des illegalen Angebots etabliert werden", führt der GVU-Geschäftsführer aus. Auf Nutzerebene plädiert Leonardy daher für ein Abgestuftes Verfahren: Individuelle schriftliche Aufklärung von Uninformierten auf der ersten Stufe, Warnung von Wiederholungstätern auf der zweiten und Sanktionierungsmöglichkeiten von Unbelehrbaren auf der dritten Stufe. Auf Netzebene sei neben der Löschung der illegalen Dateien auch die Sperrung des Zugangs zu bestimmten illegalen Seiten im Ausland notwendig. Dazu Leonardy: "Das gilt insbesondere für illegale Seiten wie das Portal kino.to: Sie verschaffen der Masse der Internetnutzer erst den Zugang zu illegalen Dateien. Und durch professionelle Verschleierungstechniken entziehen sich die Betreiber der Strafverfolgung. In solchen Fällen greift nur die Sperrung der Seite."

Bei der Durchsetzung der geforderten konkreten Schutzstandards haben die Internet Service Provider (ISP) eine Mitwirkungspflicht. Hier sei die Regierung gefragt, auf die ISPs einzuwirken, als "Hausherren" für die Einhaltung der "digitalen Hausordnung" in ihren Netzen Verantwortung zu übernehmen, führt Dr. Matthias Leonardy abschließend aus. Sofern sich die ISPs hier nicht endlich zu kooperativen Lösungen bereit zeigten, bedürfe es eben einer gesetzgeberischen Klärung wie jüngst in Großbritannien.


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