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Pressemitteilung der GVU vom 16. Juni 2010
Berlin, 16. Juni 2010. Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. (GVU) begrüßt das grundsätzliche Bekenntnis der Bundesjustizministerin zum Ausbau des bestehenden Urheberrechts im digitalen Zeitalter. "In ihrer Rede vom vergangenen Montag erteilte sie erfreulicherweise sowohl der ‚Alles-Umsonst-Kultur‘ als auch einer Zwangskollektivierung kreativer Leistung in Form einer sogenannten ‚Kulturflatrate‘ eine klare Absage", konstatiert GVU-Geschäftsführer Dr. Matthias Leonardy. Positiv bewertet Leonardy zudem die Versicherung der Ministerin, bei der Regelung der Verantwortung von Internet Service Providern (ISPs) geltendes Recht wie etwa die Störerhaftung oder den zivilrechtlichen Auskunftsanspruch nicht einzuschränken.

Bei näherem Hinsehen werde aber auch klar, dass die Ministerin damit nur einen Teil der ISPs, nämlich die so genannten Hosting Provider im Blick habe. Kritisch beurteilt Leonardy daher auch die Ausführungen der Ministerin zur Hebung des Schutzlevels für Urheberrechte und dabei die weitere Ausgestaltung der ISP-Verantwortung auf der Ebene der Zugangsanbieter. "Nach Abklingen der ersten Freude über die moralische Unterstützung der Kreativen werden dann jedoch die feinsinnig gezogenen Sollbruchstellen in den Aussagen der Ministerin zur künftigen Realisierung des Urheberechtschutzes deutlich erkennbar."

Sein besonderes Augenmerk richtet der GVU-Geschäftsführer dabei auf die Aussage der Justizministerin, die Versendung von Warnhinweisen an illegal tätige Filesharer durch ISPs komme dann in Betracht, wenn sich dies technisch ohne eine Kontrolle "des Surfverhaltens" und ohne eine Datenerfassung realisieren ließe. Somit spreche sich, so Leonardy weiter, die Bundesjustizministerin offensichtlich gegen eine Inhaltskontrolle auf der Ebene der Access-Provider aus, was nichts Neues sei. Damit passe dann aber eben nicht zusammen, dass die Ministerin in einem Warnhinweis-Modell zugleich jedweder Datenspeicherung eine Absage erteile.

Laut Leonardy wirft dies mehr Fragen als Perspektiven auf. "Denn ohne jegliche Speicherung der Verbindungsdaten läuft auch der bereits bestehende zivilrechtliche Auskunftsanspruch in Leere, wie dies bei etlichen Zugangsanbietern derzeit der Fall ist". Wenn man darüber hinaus, wie die Ministerin in ihre Rede, Warnhinweise als milderes Mittel und Vorstufe zu kostenpflichtigen anwaltlichen Abmahnungen begrüße, so der GVU-Geschäftsführer weiter, müsse man eben auch die Möglichkeiten dafür schaffen.

Dazu gehöre unter anderem ein Datenabgleich zur Differenzierung zwischen Erst- und Wiederholungstätern. "Wie sollte sonst etwa verhindert werden, dass ein illegal Downloadender neben einer Warnmail parallel noch eine Abmahnung mit Kostennote des Anwalts erhält? Welchen Verbraucher schützenden Effekt könnte ein Warnmodell dann entfalten?" Diese Quadratur des Kreises sei aufzulösen. Über das von der Justizministerin abgegebene Bekenntnis zur Schutzwürdigkeit des Urheberrechts an sich hinausgehend, seien hier konkrete gesetzgeberische Impulse auch bei politisch "schwierigen" Themen wie dem Datenschutz gefragt, um funktionsfähige konkrete Lösungen auszugestalten. Dazu habe die Ministerin Denkanstöße gegeben; man erwarte aber, so Leonardy abschließend, von der Koalition weiterhin auch konkrete Handlungsansätze.


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