Pressemitteilung der GVU vom 23. Juni 2010
Berlin, 23. Juni 2010. Am 22. Juni hat das Landesgericht für Strafsachen Wien eine dreimonatige Freiheitsstrafe gegen den deutschen Betreiber einer so genannten Paybox verhängt. Dabei handelt es sich um einen Internetserver, über den Raubkopien aktueller Filme gegen Zahlung von Abogebühren heruntergeladen werden konnten. Die ausführlich dokumentierten Beweise im Strafantrag sowie Zeugenaussagen belegten eindeutig die illegale Vervielfältigung und Zurverfügungstellung von urheberrechtlich geschützten Filmen im Internet.
Das Angebot eines nach eigenen Angaben des Betreibers "anonymen, sicheren, schnellen und zuverlässigen" Zugangs zu Downloads von Musik, Kinofilmen und TV-Serien über den FTP-Server des Täters war für den gesamten deutschsprachigen und damit auch für den österreichischen Markt bestimmt. Daraus ergab sich die Zuständigkeit österreichischer Gerichte. Um mit seinen Kunden in Kontakt zu treten warb der Verurteilte in einschlägigen Foren mit seinem Angebot. Beim Erstkontakt mit potentiellen Kunden bot er einen datenmäßig beschränkten Download für "wenig Lader" für € 15,00 pro Monat sowie einen unbeschränkten Download für € 20,00 pro Monat an. Der Täter griff dann direkt auf den PC vom Kunden zu und richtete die für den Download erforderliche Software ein. Die Freischaltung erfolgte nach Überweisung der ersten Prämie auf sein Konto bei einer deutschen Bank.
Aufgrund einer anonymen Anzeige an den österreichischen Verein für Anti-Piraterie der Film- und Videobranche (VAP) konnten verdeckte Ermittler das illegale Angebot testen und Beweise der Illegalität sammeln. Mit Unterstützung der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. (GVU) konnte der Täter dann auf Grundlage seiner Bankkonto-Verbindung eindeutig identifiziert werden. Auf eine erste Abmahnung im März 2009 reagierte der Täter nicht, stellte aber sein illegales Angebot ein. Beim ersten Verhandlungstermin bestritt der Täter die Vorwürfe, konnte seine Aussagen allerdings nicht belegen und verwickelte sich in Widersprüche. Zum zweiten Verhandlungstermin erschien der Täter trotz Ladung nicht mehr und wurde in Abwesenheit verurteilt. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.
Das Angebot eines nach eigenen Angaben des Betreibers "anonymen, sicheren, schnellen und zuverlässigen" Zugangs zu Downloads von Musik, Kinofilmen und TV-Serien über den FTP-Server des Täters war für den gesamten deutschsprachigen und damit auch für den österreichischen Markt bestimmt. Daraus ergab sich die Zuständigkeit österreichischer Gerichte. Um mit seinen Kunden in Kontakt zu treten warb der Verurteilte in einschlägigen Foren mit seinem Angebot. Beim Erstkontakt mit potentiellen Kunden bot er einen datenmäßig beschränkten Download für "wenig Lader" für € 15,00 pro Monat sowie einen unbeschränkten Download für € 20,00 pro Monat an. Der Täter griff dann direkt auf den PC vom Kunden zu und richtete die für den Download erforderliche Software ein. Die Freischaltung erfolgte nach Überweisung der ersten Prämie auf sein Konto bei einer deutschen Bank.
Aufgrund einer anonymen Anzeige an den österreichischen Verein für Anti-Piraterie der Film- und Videobranche (VAP) konnten verdeckte Ermittler das illegale Angebot testen und Beweise der Illegalität sammeln. Mit Unterstützung der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. (GVU) konnte der Täter dann auf Grundlage seiner Bankkonto-Verbindung eindeutig identifiziert werden. Auf eine erste Abmahnung im März 2009 reagierte der Täter nicht, stellte aber sein illegales Angebot ein. Beim ersten Verhandlungstermin bestritt der Täter die Vorwürfe, konnte seine Aussagen allerdings nicht belegen und verwickelte sich in Widersprüche. Zum zweiten Verhandlungstermin erschien der Täter trotz Ladung nicht mehr und wurde in Abwesenheit verurteilt. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.



