Videos von Sixtus und Lehmann binnen 24 Stunden wieder von Vimeo eingestellt - Schwachstellen beim Versand von Löschungsaufforderungen behoben
gemeinsame Pressemitteilung von GVU und OpSe Security vom 11. August 2010
Berlin, München, 10. August 2010. Die Links zu Inhalten von Mario Sixtus und Alexander Lehmann, die in Folge einer fehlerhaften Löschungsaufforderung im Rahmen eines branchenweiten Anti-Piraterie-Projekts deaktiviert wurden, hat der Videohost Vimeo binnen 24 Stunden wieder aktiviert. Dies teilte Vimeo gestern um 19:58 Uhr schriftlich an OpSec Security mit. Die fraglichen Episoden des "Elektrischen Reporters" sind inklusive aller Kommentare wieder bei Vimeo abrufbar. Der Titel "Du bist Terrorist" war nach Überprüfungen durch die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. (GVU) wie auch durch OpSec Security zwischen 22:00 und 23:00 Uhr des gestrigen Abends online. An Mario Sixtus und Alexander Lehmann erfolgten gestern schriftliche Entschuldigungen per Mail.
Die Ursache für die versehentliche Löschungsaufforderung wurde gefunden. Dazu Petur Agustsson, Technischer Leiter bei OpSec Security: "Es handelt sich um einen Fehler im Abgleich-Modul, welches im Rahmen der Zuordnung der gefundenen Links zu den urheberrechtlich geschützten Titeln der Rechteinhaber zum Einsatz kommt. Dieser Abgleich hatte in diesem Fall nicht funktioniert. Der Fehler konnte behoben werden."
Bei der Nachprüfung ist der GVU noch am Rande aufgefallen, dass bei der Verlinkung der fraglichen Videos auf dem bekannten Raubkopie-Portal "Monsterstream" gegen die CC Lizenzbedingungen verstoßen wurde, welche die Einbettung in dieser Form nicht zulassen.
Die Ursache für die versehentliche Löschungsaufforderung wurde gefunden. Dazu Petur Agustsson, Technischer Leiter bei OpSec Security: "Es handelt sich um einen Fehler im Abgleich-Modul, welches im Rahmen der Zuordnung der gefundenen Links zu den urheberrechtlich geschützten Titeln der Rechteinhaber zum Einsatz kommt. Dieser Abgleich hatte in diesem Fall nicht funktioniert. Der Fehler konnte behoben werden."
Bei der Nachprüfung ist der GVU noch am Rande aufgefallen, dass bei der Verlinkung der fraglichen Videos auf dem bekannten Raubkopie-Portal "Monsterstream" gegen die CC Lizenzbedingungen verstoßen wurde, welche die Einbettung in dieser Form nicht zulassen.
