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Pressemitteilung der GVU vom 21. Januar 2011
Berlin, 21. Januar 2011. Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e. V. (GVU) hat jetzt Strafantrag gegen einen Mann gestellt, der am 6. Januar 2011 den Film "Die Superbullen" in einem Bremer Kino mitfilmte. Von der Theaterleitung gerufene Polizeibeamte holten den Mann aus der Vorstellung. 14 andere Polizisten, die sich den Film ansahen, waren Zeugen der Straftat.

Eine Polizistin saß unmittelbar hinter dem Abfilmer. Das hochgehaltene Smartphone bemerkend, wies sie den Mann auf das Aufnahmeverbot hin. Doch dieser zeichnete ungerührt weiter auf. Daraufhin informierte die Beamtin die Kinobetreiber, die den immer noch Mitfilmenden zum Verlassen des Saals aufforderten. Erst nach einigem Widerstand folgte dieser dem Personal nach draußen. Mit der Behauptung, er wisse nichts von dem Verbot und habe auch nur 30 Sekunden mitgeschnitten, löschte der Uneinsichtige das Video und kehrte in den Saal zurück. Nur wenige Minuten später holten Beamte der nächsten Polizeidienststelle den Mann erneut aus der Vorstellung und nahmen dessen Personalien auf. Zur Behauptung des Täters bemerkten die polizeilichen Filmgäste, die 30 Sekunden seien wohl eher 30 Minuten gewesen.

Mitschnitte in Kinos bilden seit Einführung der Digitaltechnik eine der Hauptquellen für Raubkopien aktueller Kinofilme. Hierzulande sind Vorstellungen deutscher Produktionen besonders gefährdet, da die so genannten Release-Gruppen nicht auf Mitschnitte aus dem Ausland zurückgreifen können. Die illegale Szene nutzt dieses Ausgangsmaterial für die Erstellung besonders früher Raubkopien.



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