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Pressemitteilung der GVU vom 22. Dezember 2011
Berlin, 22. Dezember 2011. Gestern, am 21. Dezember 2011, ist ein Mitglied der Kerngruppe von kino.to in Leipzig zu 3 Jahren und 5 Monaten Haft verurteilt worden. Amtsrichter Mathias Winderlich begründete sein Urteil damit, dass der Angeklagte das illegale Geschäftsmodell kino.to von Anfang an mitentwickelt und perfektioniert habe. Der Richter stellte zudem in seiner Urteilsbegründung unmissverständlich klar, dass beim Nutzen von Streams eine Verbreitung und Vervielfältigung stattfindet.

Mit dem Begriff "vervielfältigen" habe der Gesetzgeber das "Herunterladen" gemeint, führte Richter Winderlich aus. Dazu gehöre auch das zeitweilige Herunterladen. Nichts anderes finde beim Streaming statt: Es würden Datenpakete sukzessive heruntergeladen. Dies sei eine sukzessive Vervielfältigung. Jeder Nutzer von illegalen Streaming-Portalen müsse sich bewusst sein, dass dahinter eine Vervielfältigungshandlung stehen könne.

Illegale Streaming-Portale, wie in diesem Fall kino.to, erzeugten eine Situation, in der massenhaft Straftaten begangen werden, so Richter Winderlich. Kino.to sei als ein genau abgestimmtes Gesamtkonzept zu sehen, welches einen bestehenden Anreiz bei den Nutzern kanalisiert habe. Allen Mitarbeitern von kino.to sei bewusst gewesen, dass dort Rechtsverletzungen von statten gingen. "Es muss mit aller Deutlichkeit gezeigt werden, dass solche Rechtverletzungen nicht geduldet werden können", schloss Richter Winderlich seine Urteilsbegründung ab.

Der gestern Verurteilte war im System kino.to für das Anmieten und die technische Betreuung von Internetrechnern im Ausland zuständig. Zudem betrieb der 47-Jährige den ältesten und einen der leistungsstärksten kino.to-eigenen Filehoster auf dem zuletzt Raubkopien von 10.754 unterschiedlichen Filmtiteln gespeichert waren. Durch Werbung und insbesondere Abofallen auf diesem Filehoster erwirtschaftete der in Köln geborene Angeklagte seit 2008 Einnahmen von mehr als 630.000 Euro. Etwa die Hälfte dieser Summe konnte er als Gewinn verbuchen.

Der Angeklagte sagte vor Gericht aus, dass er zu dem Hauptbeschuldigten von kino.to seit 2002 geschäftliche Beziehungen unterhielt. In dem Jahr hatte er sich als kleiner Internet Service Provider (ISP) in Sachsen selbstständig gemacht. Der kino.to-Kopf benötigte damals einen Server für 100 Gigabyte Traffic, den der Angeklagte für ihn in den USA anmietete. In den folgenden Jahren unterstützte der Kleinunternehmer mit seinen Fremdsprachenkenntnissen den kino.to-Kopf bei weiteren internationalen Geschäften; so zum Beispiel in den Jahren 2005 und 2006, als der kino.to-Chef in Spanien eine Firma gründen wollte. Für die verschiedenen Internetseiten des kino.to-Chefs mietete er weltweit Server an und fungierte als Ansprechpartner für die Mitarbeiter der Rechenzentren. Dies tat er auch für kino.to.

In der Anfangszeit habe kino.to viele Kosten produziert, so der Angeklagte. Im Juli 2008 habe ihn der kino.to-Chef jedoch angerufen und mitgeteilt, dass er mit Valentin F. aus Österreich einen Werbepartner gefunden habe, der ihm monatlich 250.000 Euro zahlen wolle. Diese Geschäfte wurden über Spanien abgewickelt. Der Leipziger Hauptbeschuldigte im kino.to-Verfahren habe ihm außerdem von horrenden Werbeeinnahmen berichtet, so der Angeklagte weiter, und ihn gefragt, ob er nicht selbst einen Filehoster betreiben wolle.

Der Angeklagte, dem zu diesem Zeitpunkt die Geschäfte mit seinen ISP weggebrochen waren, sagte zu und programmierte seinen Hoster. Zweidrittel seiner Einnahmen dort generierte er über Abofallen, in denen der kostenlose Download eines Players oder Browsers beworben wurde, welcher allerdings mit einer jährlichen Zahlungsverpflichtung von 96 Euro verbunden war. Pro Nutzeranmeldung bei diesem Anbieter erhielt der Angeklagte 2,50 Euro, pro Zahlung durch einen derart geneppten Kunden 48,- Euro. Mit so genannten Text-Links warb der Filehost-Betreiber zudem für Firstload, wofür er zwischen 12,- und 14,- Euro pro Anmeldung bei diesem bezahlpflichtigen Zugangsanbieter zum Usenet erhielt. Allein von seinem Werbepartner Verimount generierte er dadurch in 2008 insgesamt 100.000 Euro. Sämtliche Werbepartner habe er von dem kino.to-Chef vermittelt bekommen, erläuterte der Angeklagte dem Gericht. Darüber hinaus habe jeder Hoster mehr oder weniger dieselben Werbeplattformen genutzt.

Auf die Frage, ob ihm denn bewusst sei, dass der Betrieb eines Filehosters in dieser Form die Urheberrechte verletzt, antwortete der Angeklagte, er habe am Anfang gedacht, er handele in einer Grauzone. "Wenn ich gewusst hätte", so der 47-Jährige weiter", dass ich dafür ins Gefängnis kommen kann, hätte ich die Finger davon gelassen. Denn das war es nicht wert."



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