Illegaler Filmgenuss wird zum teuren Filmgenuss
Wolfsburg. Illegale Downloads werden von den Gerichten nicht mehr als Kavaliersdelikt eingestuft, sondern mit empfindlichen Geldstrafen geahndet. So verhängte das Amtsgericht in Wolfsburg jetzt eine Gesamtgeldstrafe in Höhe von 5.000 € gegen einen der Nutzer der bekannten Site "Klapsmühle".
Der Täter hatte sich über mehrere Jahre durch Zahlung einer monatlichen Gebühr den Zugang zu den illegalen Angeboten verschafft und über einen längeren Zeitraum mindestens 100 Filme herunter geladen. Anfang 2006 wurde im Rahmen der sog. Aktion Boxenstopp unter anderem auch der Payserver "Klapsmühle" vom Netz genommen. Die Rechner enthielten umfangreiche Hinweise auf die Nutzer des illegalen Angebotes. Eine Vielzahl von Strafverfahren gegen die Nutzer war und ist die Folge.
So kam die Staatsanwaltschaft auch auf die Spur des jetzt Verurteilen. Im Rahmen einer Hausdurchsuchung wurden die auf Datenträger gespeicherten Filme gefunden und beschlagnahmt. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft verhängte das Amtsgericht jetzt für jeden Downloadvorgang eine Geldstrafe in Höhe von 20 Tagessätzen, die zu einer Gesamtstrafe von 100 Tagessätzen zusammengefasst wurden - der Nutzer des Angebotes gilt damit als vorbestraft. Überdies wurden die sichergestellten Raubkopien vernichtet und der Rechner, über den der Download erfolgte, eingezogen - er dient nunmehr den Strafverfolgungsbehörden zu Ausbildungszwecken.
Damit stellt sich für den Nutzer der Zugriff auf den Payserver als ausgesprochen schlechtes Geschäft dar: Nutzungsgebühr über viele Monate gezahlt, hohe Geldstrafe, vorbestraft, Filme und Rechner beschlagnahmt - Kinobesuche oder der Kauf von Filmen auf DVD wäre der wesentlich günstigere Weg gewesen.
Der Täter hatte sich über mehrere Jahre durch Zahlung einer monatlichen Gebühr den Zugang zu den illegalen Angeboten verschafft und über einen längeren Zeitraum mindestens 100 Filme herunter geladen. Anfang 2006 wurde im Rahmen der sog. Aktion Boxenstopp unter anderem auch der Payserver "Klapsmühle" vom Netz genommen. Die Rechner enthielten umfangreiche Hinweise auf die Nutzer des illegalen Angebotes. Eine Vielzahl von Strafverfahren gegen die Nutzer war und ist die Folge.
So kam die Staatsanwaltschaft auch auf die Spur des jetzt Verurteilen. Im Rahmen einer Hausdurchsuchung wurden die auf Datenträger gespeicherten Filme gefunden und beschlagnahmt. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft verhängte das Amtsgericht jetzt für jeden Downloadvorgang eine Geldstrafe in Höhe von 20 Tagessätzen, die zu einer Gesamtstrafe von 100 Tagessätzen zusammengefasst wurden - der Nutzer des Angebotes gilt damit als vorbestraft. Überdies wurden die sichergestellten Raubkopien vernichtet und der Rechner, über den der Download erfolgte, eingezogen - er dient nunmehr den Strafverfolgungsbehörden zu Ausbildungszwecken.
Damit stellt sich für den Nutzer der Zugriff auf den Payserver als ausgesprochen schlechtes Geschäft dar: Nutzungsgebühr über viele Monate gezahlt, hohe Geldstrafe, vorbestraft, Filme und Rechner beschlagnahmt - Kinobesuche oder der Kauf von Filmen auf DVD wäre der wesentlich günstigere Weg gewesen.



