Pressemitteilung vom 21. Juni 2007
Hamburg/Düsseldorf. Als erste große Anbieterin von Konsolenspielen geht Sony Computer Entertainment Europe Ltd., bekannt als Herstellerin der Sony PlayStation®2 und PlayStation®3, seit kurzem massiv juristisch gegen so genannte "Modchips" vor. Das Unternehmen hat bereits erste einstweilige Verfügungen gegen Großhändler von Modchips erwirkt. Nach Hinweisen der GVU wurden durch einen Gerichtsvollzieher Modchips aus den Geschäftsräumen eines Großhändlers in Verwahrung genommen. Zugleich geht Sony Computer Entertainment Europe Ltd. durch ihre Anwälte bereits mit Abmahnungen gegen kommerzielle Anbieter von Modchips vor; weitere werden nötigenfalls folgen, erklärten Unternehmensvertreter.
So genannte "Modchips" erlauben es, den Urheberschutz der Spielkonsolen zu umgehen. Dadurch wird das Abspielen raubkopierter Spiele (in der Szene gerne "Backups" genannt) möglich. Das Landgericht München I hat nun in mehreren konkreten Fällen den Vertrieb von Modchips bei Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu EUR 250.000 oder Ordnungshaft einstweilen untersagt (z.B. LG München I, Az. 21 O 10497/07). Gegen diese Entscheidungen können die betroffenen Anbieter Widerspruch einlegen
Modchips sind illegal
Der Vertrieb von Modchips und anderen Hilfsmitteln für das Abspielen von Raubkopien stellt einen Verstoß gegen Urheberrecht und Wettbewerbsrecht dar. Die gewerbsmäßige Verbreitung von Modchips kann auch mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft werden.
Zwar statten die Hersteller der Modchips diese auch mit anderen Funktionen aus, wie z.B. dem Abspielen selbst programmierter Software (in der Szene unter dem Stichwort "homebrew" bekannt). Der Hauptnutzen der Modchips liegt aber darin, raubkopierte Spiele abzuspielen. Das Landgericht München I führt aus: "Mit dem Modchip bietet die Antragsgegnerin unerlaubt ein Mittel an, das dazu entworfen wurde, den Kopierschutz für Originalspiele zu umgehen. Dadurch verletzt die Antragsgegnerin § 95a Abs. 3 Urheberrechtsgesetz".
Christian Sommer, Vorstandsvorsitzender der GVU, erläutert hierzu: "Modchips fügen den Vertreibern von Produkten für die PlayStation-Plattformen erheblichen Schaden zu. Modchips sind die Voraussetzung für eine Verbreitung von Raubkopien auf PlayStation-Konsolen. Die GVU bekämpft diese Verbreitungsstrukturen massiv. Die Spielehersteller können schließlich nur dann neue Spiele entwickeln, wenn sie die Entwicklungskosten über den Verkauf der Spiele finanzieren können. Jeder Modchip-Benutzer spielt damit letztlich auf Kosten der ehrlichen Käufer."
So genannte "Modchips" erlauben es, den Urheberschutz der Spielkonsolen zu umgehen. Dadurch wird das Abspielen raubkopierter Spiele (in der Szene gerne "Backups" genannt) möglich. Das Landgericht München I hat nun in mehreren konkreten Fällen den Vertrieb von Modchips bei Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu EUR 250.000 oder Ordnungshaft einstweilen untersagt (z.B. LG München I, Az. 21 O 10497/07). Gegen diese Entscheidungen können die betroffenen Anbieter Widerspruch einlegen
Modchips sind illegal
Der Vertrieb von Modchips und anderen Hilfsmitteln für das Abspielen von Raubkopien stellt einen Verstoß gegen Urheberrecht und Wettbewerbsrecht dar. Die gewerbsmäßige Verbreitung von Modchips kann auch mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft werden.
Zwar statten die Hersteller der Modchips diese auch mit anderen Funktionen aus, wie z.B. dem Abspielen selbst programmierter Software (in der Szene unter dem Stichwort "homebrew" bekannt). Der Hauptnutzen der Modchips liegt aber darin, raubkopierte Spiele abzuspielen. Das Landgericht München I führt aus: "Mit dem Modchip bietet die Antragsgegnerin unerlaubt ein Mittel an, das dazu entworfen wurde, den Kopierschutz für Originalspiele zu umgehen. Dadurch verletzt die Antragsgegnerin § 95a Abs. 3 Urheberrechtsgesetz".
Christian Sommer, Vorstandsvorsitzender der GVU, erläutert hierzu: "Modchips fügen den Vertreibern von Produkten für die PlayStation-Plattformen erheblichen Schaden zu. Modchips sind die Voraussetzung für eine Verbreitung von Raubkopien auf PlayStation-Konsolen. Die GVU bekämpft diese Verbreitungsstrukturen massiv. Die Spielehersteller können schließlich nur dann neue Spiele entwickeln, wenn sie die Entwicklungskosten über den Verkauf der Spiele finanzieren können. Jeder Modchip-Benutzer spielt damit letztlich auf Kosten der ehrlichen Käufer."



